1 Zusammenarbeit
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
3 Beteiligung Dritter
4 Termine
5 Leistungsänderungen
6 Vergütung
7 Rechte
8 Schutzrechtsverletzungen
9 Rücktritt
10 Haftung
11 Abwerbungsverbot
12 Geheimhaltung, Presseerklärung
13 Schlichtung
14 Sonstiges
15 Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll
zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten
Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen
unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind,
hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der high4 Multimedia Agentur GbR unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter,
die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die
sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig
leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien
sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen
Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren
Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen
Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung,
um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen
zu können.
1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird die
high4 Multimedia Agentur GbR ein Protokoll
erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen
Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen
zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang
des Protokolls auszuüben.
2.1 Der Kunde unterstützt die high4 Multimedia Agentur GbR bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten
Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen
von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit
die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter
zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung,
die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der high4 Multimedia Agentur GbR im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-,
Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese
der high4 Multimedia Agentur GbR umgehend
und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst
digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung
des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich,
so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der
Kunde stellt sicher, dass die high4 Multimedia Agentur
GbR die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der high4 Multimedia Agentur GbR tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die high4 Multimedia Agentur GbR hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn die high4 Multimedia Agentur GbR aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen
auf Seiten der high4 Multimedia Agentur
GbR nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen.
Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach §
286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug
gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen
und als verbindlich zu bezeichnen.
4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B.
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen
der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich
des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die
high4 Multimedia Agentur GbR nicht zu vertreten
und berechtigen die high4 Multimedia Agentur
GbR, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die high4 Multimedia Agentur GbR wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt anzeigen.
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten
Umfang der von der high4 Multimedia Agentur
GbR zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch
schriftlich gegenüber der high4 Multimedia Agentur
GbR äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden
Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft
und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden
können, kann die high4 Multimedia Agentur
GbR von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2 Die high4 Multimedia Agentur GbR prüft,
welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich
Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt
die high4 Multimedia Agentur GbR, dass
zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert
ausgeführt werden können, so teilt die high4 Multimedia Agentur GbR dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin,
dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann,
wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben
werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung,
führt die high4 Multimedia Agentur
GbR die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist
berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen;
das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die high 4
multimedia-agentur GbR dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches
auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält
entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches
oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich
abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der
Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung
beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren
aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung
der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach
Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung
über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der
auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer
angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Die high4 Multimedia Agentur GbR wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden
Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung
des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags
und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den
Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze
getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen
Vergütung der high4 Multimedia Agentur
GbR berechnet.
5.8 Die high4 Multimedia Agentur GbR ist
berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern
oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter
Berücksichtigung der Interessen der high4 Multimedia Agentur GbR für den Kunden zumutbar ist.
6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis
sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten und
Spesen. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz
der high4 Multimedia Agentur GbR mehr als
50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für
die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt
an den Kunden weiterberechnet wird, kann die high4 Multimedia Agentur GbR eine Handling Fee in Höhe von 250, 00 €
erheben.
6.2 Die Vergütung der high4 Multimedia Agentur
GbR erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung
gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes
sind die jeweils gültigen Vergütungssätze der high4 Multimedia Agentur GbR , soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart
ist. Die von der high4 Multimedia Agentur
GbR erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung
einer Leistung der high4 Multimedia Agentur
GbR getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur
gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für
diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel
gelten die von der high4 Multimedia Agentur
GbR für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als
üblich.
6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.1 Die high4 Multimedia Agentur GbR gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen
das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht,
diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen
und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst
wie zu verwerten.
7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden
der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Sämtliche
Rechte an den durch die high4 Multimedia Agentur
GbR erbrachten Leistungen werden erst im Augenblick der vollständigen
Zahlung seitens des Kunden an ihn übertragen.
8.1 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die high4 Multimedia Agentur GbR - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die high4 Multimedia Agentur GbR diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10.1 Die high4 Multimedia Agentur GbR haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Im übrigen haftet die high4 Multimedia Agentur
GbR nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig
beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die
Haftung begrenzt auf die Höhe der jeweils vereinbarten Vergütung.
10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die high4 Multimedia Agentur GbR insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht,
dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen
und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem
Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen
der high4 Multimedia Agentur GbR.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter der high4 Multimedia Agentur GbR abzuwerben oder ohne Zustimmung der high4 Multimedia Agentur GbR anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der high4 Multimedia Agentur GbR der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen
Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich
für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich
gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte
sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses
hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit
über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung
gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung
des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen
Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere
Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend
machen kann.
12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei
auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung
- auch per e-mail - zulässig.
13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst
eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den
Ansprechpartnern herbeizuführen.
13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten
sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine
Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann
sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen
Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien
die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse
14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit
nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig
oder endgültig zu bereinigen.
13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig
auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus
dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat
nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung
der Verjährung.
13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden
Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden
unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls
der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
14.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen
Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend
gemacht werden.
14.2 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen,
die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
14.3 Die high4 Multimedia Agentur GbR darf
den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden
nennen. Die high4 Multimedia Agentur GbR
darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich
wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein
entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen
vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich
niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem
Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst
nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
15.4 Zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der high4 Multimedia Agentur GbR, soweit es sich beim Vertragspartner um einen
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.